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Allgemeine Geschäftsbedingungen BTC

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Thomas Schartlmüller Medienagentur
für Unternehmer (B2C)


 

1.Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Thomas Schartlmüller Medienagentur, Saxen 170 in 4351 Saxen (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) und natürlichen Personen, für die dieses Geschäft zum Betrieb eines Unternehmens gehört (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die AGB sind unter https://www.tzpz.at/ jederzeit abrufbar.


Die AGB regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern. Der Verkäufer erbringt Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt für die bestehenden und zukünftigen Vertragsverhältnisse, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Jedenfalls mit Entgegennahme einer Lieferung durch den Kunden werden von diesem die AGB des Verkäufers anerkannt.

Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich durch den Verkäufer zugestimmt. Die Schriftform wird durch Zusendung eines Fax oder einer E-Mail gewahrt.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich, auch per E-Mail, bestätigt sind. Bis dahin vom Verkäufer abgegebene Erklärungen bzw. Angebote sind unverbindlich und gelten als Einladung zur Anbotstellung durch den Kunden.
Angebote vom Verkäufer sind freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich.
Angebote und Kostenvoranschläge werden nur schriftlich erteilt. Mündliche Kostenschätzungen entfalten keine rechtliche Bedeutung. Angebote und Kostenvoranschläge sind mangels abweichender Vereinbarung entgeltlich. Angebote und Kostenvoranschläge werden anhand der Angaben des Kunden erstellt, ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Falls Angaben in vom Verkäufer erstellten schriftlichen Auftragsbestätigungen von den Katalog-, Prospekt- oder sonstigen Angaben vom Verkäufer abweichen, sind jene der Auftragsbestätigung verbindlich.


3. Preise und Versandkosten

Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Verkäufer für die Lieferung Versandkosten.


4. Warenlieferung

Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.

Soweit der Verkäufer vor oder bei Auftragsbestätigung einen voraussichtlichen Liefertermin oder eine voraussichtliche Lieferfrist angibt, ist eine solche Lieferfrist bzw. ein solcher Liefertermin nicht als verbindlich zugesagt anzusehen. Vielmehr handelt es sich dabei um eine bloße - nicht rechtsverbindliche - Bemühenszusage des Verkäufers gegenüber dem Kunden. Der Kunde kann sohin aus einem allfälligen Nichteinhalt der vom Verkäufer angegebenen Lieferfrist bzw. des vom Verkäufer angegebenen Liefertermins keinerlei Ansprüche (insbesondere keine Schadenersatzansprüche) ableiten.

Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm gegebenenfalls die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen erstatten.

Liefer- und/oder Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt oder auf Grund von Ereignissen, die eine Leistungserbringung für den Verkäufer wesentlich erschweren bzw. unmöglich oder untunlich machen (etwa Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen) hat der Verkäufer nicht zu vertreten; dies gilt auch für den Fall, dass solche Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen nicht beim Verkäufer selbst, sondern bei dessen Lieferanten oder Subunternehmern auftreten.

Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz zweimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Gegebenenfalls geleistete Zahlungen werden dem Kunden erstattet.
Im Falle solcher Liefer- und/oder Leistungsverzögerungen ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus allfällige Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche erwachsen.

Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wobei diesfalls jede Teillieferung als selbstständige Lieferung zu behandeln ist.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen, ist der Verkäufer nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware bei ihm einzulagern, wofür er eine Lagergebühr in Höhe von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleiben.

Verpackung und Versand erfolgen auf Kosten und Risiko des Kunden. Nutzung und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Kunden vor Ort bzw. an das jeweilige mit dem Versand beauftragte Transportunternehmen bzw. mit der Anzeige der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf diesen über


5. Zahlungsmodalitäten

Wenn nichts anderes vereinbart worden ist, sind Rechnungen des Verkäufers innerhalb von 14 Tagen ab Fakturendatum rein netto zahlbar. Ein Skontoabzug ist ohne besondere schriftliche Vereinbarung unzulässig.

Bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist der Verkäufer berechtigt für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang Zinsen in Höhe von 12 % p.a. zu verlangen.

Weiters sind alle im Zusammenhang mit der aushaftenden Forderung entstandenen Mahn- bzw. Inkassospesen und Nebengebühren gleich der Hauptschuld zu bezahlen.

Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer schriftlich anerkannt sind.

Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Insofern der Kunde sein Zurückbehaltungsrecht aufgrund behaupteter Mängel ausübt, ist dieses der Höhe nach mit den Kosten der Mängelbeseitigung begrenzt.

Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück, so ist er gleichwohl zur Zahlung des vereinbarten Entgelts gemäß § 1168 ABGB verpflichtet. Alternativ steht es dem Verkäufer zu, vom Kunden einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 30 % des Brutto-Verkaufspreises zu begehren. Die Geltendmachung eines höheren Schadens gegen einen entsprechenden Nachweis behält sich der Verkäufer vor.

Bei kundenspezifischen Sonderbestellungen ist ein Rücktritt ausdrücklich nicht möglich. In diesem Fall hat der Kunde jedenfalls den gesamten vereinbarten Preis zu bezahlen.


6. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen des Verkäufers bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der jeweiligen Rechnung bestehenden Forderungen des zwischen dem Verkäufer und dem Kunden vereinbarten Entgelts das alleinige Eigentum des Verkäufers. Solange der vorstehend genannte Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung der vom Eigentumsvorbehalt umfassten Lieferbestandteile ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.


7. Rügepflicht, Gewährleistung und Garantie

Der Kunde hat die vom Verkäufer erbrachte Lieferung unmittelbar nach Lieferung im Hinblick auf Vollständigkeit und allfällige Mängel zu überprüfen. Etwaige Mängel der vom Verkäufer gelieferten Waren sind vom Kunden unverzüglich ab Erhalt der Waren mittels eingeschriebenen Briefes oder durch Vermerk auf dem Lieferschein/Frachtbrief gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Der Kunde hat dabei die jeweiligen konkreten Mängel anzugeben und möglichst genau zu beschreiben; eine unsubstantiierte Behauptung nicht näher konkretisierter Mängel genügt der den Kunden treffenden Mängelrügepflicht nicht.


Abweichende Spaltmaße und thermische Veränderungen können aufgrund der manuellen Verarbeitung und der Materialzusammensetzung nicht vollständig vermieden werden. Trotz sorgfältiger Produktion sind diese Unterschiede möglich und ist daher kein Mangel und auch kein Reklamationsgrund. Die Toleranz beträgt 3 mm! 


Kommt der Kunde seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nicht unmittelbar nach Erhalt der Ware nach, gilt die vom Verkäufer gelieferte Ware als mangelfrei erbracht bzw. als mit allfälligen Mängeln akzeptiert. Der Kunde verliert daher seine allenfalls bestehenden Rechte aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum. Die Verpflichtung des Verkäufers zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der einjährigen Gewährleistungsfrist.

Stellt sich nach erfolgter Mängelrüge heraus, dass die gegenüber dem Verkäufer behaupteten Fehler bzw. Mängel nicht Mängel im Sinne des Gewährleistungsrechtes sind, sondern aus einer fehlerhaften bzw. unsachgemäßen Verwendung seitens des Kunden oder sonstigen der Sphäre des Kunden zuzurechnenden Umständen resultieren, kann der Verkäufer dem Kunden für die Untersuchung bzw. Prüfung der gerügten Mängel ein angemessenes Entgelt (einschließlich angefallener Spesen) in Rechnung stellen.

Der Verkäufer haftet nicht für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf eine unsachgemäße Bedienung beim Kunden oder diesem zurechenbaren Dritten zurückzuführen sind.

Im Falle der Mangelhaftigkeit der vom Verkäufer erbrachten Lieferung wird der Verkäufer seiner Gewährleistungspflicht in Form von Verbesserung/Austausch bzw. Preisminderung/Wandlung nach seiner Wahl nachkommen; darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden im Zusammenhang mit der Lieferung des Verkäufers sind ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Der Verkäufer leistet Gewähr, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängel sind.

Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung der Ware wird nach der Wahl des Verkäufers entweder Gewähr durch Nachbesserung oder durch Ersatz(teil)lieferung/Reparatur geleistet. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Kosten die Ware dem Verkäufer zurückliefern zu lassen und in weiterer Folge wieder auf seine Kosten abzuholen. Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenem Gewinn, etc. ist ausgeschlossen.

Der Rückgriffanspruch gemäß § 933b ABGB wird ausgeschlossen.

Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde.

 

Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten des Verkäufers wird ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt der Lieferung, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.


8. Haftung

Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt. Ersatz des entgangenen Gewinns sowie Schäden im bloßen Vermögen des Kunden durch den Verkäufer werden in jedem Fall ausgeschlossen.

Jeder Schadenersatzanspruch verjährt nach Ablauf von sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger, spätestens aber ein Jahr nach Übergabe.

Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen laesio enormis, Irrtums oder Wegfall der Geschäftsgrundlage für den Kunden ist ausgeschlossen.


9. Rechtswahl, Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es findet ausschließlich Österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort ist A-4351 Saxen.
Gerichtsstand ist ausschließlich das für A-4320 Perg sachlich zuständige Gericht.


10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder ungültig werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, um den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck zu erreichen.


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